Rechtsprechung
   KG, 11.01.1965 - 1 W 2139/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1557
KG, 11.01.1965 - 1 W 2139/64 (https://dejure.org/1965,1557)
KG, Entscheidung vom 11.01.1965 - 1 W 2139/64 (https://dejure.org/1965,1557)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 1965 - 1 W 2139/64 (https://dejure.org/1965,1557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1084
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70

    Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen

    Die dargelegte Auffassung ist bisher in der Rechtsprechung außer von dem vorlegenden Gericht nur vereinzelt (LG Münster StAZ 1964, 249), dagegen im Schrifttum häufiger vertreten worden (Nevinny-Stickel/Hammerstein NJW 1967, 663 ff; Carsten StAZ 1970, 107; Fuglsang-Petersen StAZ 1971, 127; Eberle NJW 1971, 220 [KG Berlin 11.01.1965 - 1 W 2139/64]; siehe auch Pfeiffer/Strickert PStG § 21 Anm. 18, § 47 Anm. 9).

    Im Gegensatz steht sie vor allem zur früheren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main NJW 1966, 407; 1969, 1575 [LG Limburg 18.06.1969 - 2 O 11/69]; KG NJW 1965, 1084; ferner Maßfeller/Hoffmann PStG § 30 Anm. 16; Becker StAZ 1965, 189).

  • KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
    Bei der Beurteilung, ob eine Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vorliegt, sind psychische Faktoren jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn auch die natürliche körperliche Entwicklung Anlaß gibt, der Frage nach der richtigen Geschlechtszugehörigkeit nachzugehen (Einschränkung gegenüber der Entscheidung des Senats in NJW 1965, 1084).

    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung der bisher auch von dem vorlegenden Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich nur nach den körperlichen Merkmalen zu beurteilen sei und daß es demgegenüber auf die seelische Haltung der betreffenden Person nicht entscheidend ankomme (Senat in NJW 1965, 1084; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1966, 407).

    Es muß heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt wird, sondern auch durch die Psyche (vgl. Nevinny-Stickel, NJW 1967, 663/664), Bei einer somatisch-sexuellen Fehlentwicklung, also bei körperlichen Zwitterbildungen, hat es der Senat bereits früher für erwägenswert gehalten, ob bei der umfassenden Wertung, welchem Geschlecht die Person angehört, nicht auch die seelische Haltung zu berücksichtigen ist (NJW 1965, 1084).

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZB 156/78

    Geschlechtsumwandlung

    Aus den gleichen Gründen scheidet auch die von Eberle (NJW 1971, 220 [KG Berlin 11.01.1965 - 1 W 2139/64]) befürwortete Anwendung des § 46 a PStG aus.
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2003 - 3 W 230/02

    Änderung der Eintragung über das Geschlecht im Geburtenbuch

    aa) Die Beschwerdekammer hat nicht verkannt, dass sich die gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG bei der Eintragung in das Geburtenbuch vorgenommene Zuordnung des Neugeborenen zu dem Geschlecht, auf das seine körperlichen Merkmale in erster Linie hinweisen, im weiteren Verlauf als von Anfang an unrichtig erweisen kann (vgl. im Einzelnen BGH FamRZ 1972, 82, 83; OLG Naumburg StAZ 2002, 169; KG NJW 1965, 1084; LG Frankenthal [Pfalz] FamRZ 1976, 214; AG Freiburg StAZ 1983, 16; Hepting/Gaaz, PStG § 21 Rdnr. 71; Keidel/Kahl aaO Vorb. § 71 Rdnr. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht